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Steuer-Risiken bei Firmenfeiern

Steuer-Risiken Firmenfeiern: Steuerberater Florian Fischer vor im Profilbild.

Florian Fischer ist Steuerberater, Diplom-Finanzwirt (FH) und Leiter der Kanzlei Fischer & Reimann Steuerberatungsgesellschaft mbH.

Steuer-Risiken bei Firmenfeiern in Form von Steuerfreibeträgen, Verzehrgutscheinen und Weihnachtsgeschenken für Mitarbeiter

Weihnachtsfeiern und Betriebsfeste bergen steuerliche Risiken. Grund genug nach 2012 erneut ein Interview mit Florian Fischer, Experte für Steuern und Finanzen, zu diesem Thema zu führen.

Herr Fischer, welche steuerlichen Mehrkosten drohen einem Unternehmen bei Weihnachtsfeiern?

„Zunächst gilt zu bemerken, dass beim Verhältnis Arbeitgeber zu Arbeitnehmer neben der möglichen Steuerbelastung in Form von Lohnsteuer oder Umsatzsteuer auch die Belastung mit Sozialversicherungsbeiträgen eine überaus wichtige Rolle spielt. Das heißt, wenn bei Betriebsveranstaltungen wie z.B. Weihnachtsfeiern oder Jubiläumsfeiern nicht die Spielregeln eingehalten werden, kann es schnell teuer werden.“

Welche Kosten fallen unter den Betrag von 110 EUR?

„Der Freibetrag von 110 EUR gilt bei Weihnachtsfeiern nur dann, wenn eine Betriebsveranstaltung vorliegt. Dies ist der Fall, wenn sich der Teilnehmerkreis der Weihnachtsfeier überwiegend aus Betriebsangehörigen, deren Begleitpersonen und gegebenenfalls Leiharbeitnehmern oder Arbeitnehmern aus dem Konzernverbund zusammensetzt.
In den Freibetrag von 110 EUR werden alle Aufwendungen des Arbeitgebers, die individuell den Teilnehmern zurechenbar sind, wie zum Beispiel Speisen und Getränke, Musik, künstlerische Darbietungen, Eintrittskarten für kulturelle oder sportliche Veranstaltungen oder auch Aufwendungen für den äußeren Rahmen wie Raumkosten mit einberechnet.“

Wie kann ich mich als Unternehmen bei Mitarbeiterveranstaltungen schützen?

„Wichtig ist, dass es den Freibetrag nur für zwei Betriebsveranstaltungen im Kalenderjahr gibt. Nimmt ein Arbeitnehmer an mehr als zwei Betriebsveranstaltungen teil, dann kann der Arbeitgeber auswählen, für welche beiden Betriebsveranstaltungen der Freibetrag gelten soll.

Allgemein ist zu sagen, dass bei größeren Aufwendungen immer eine genaue Vorplanung mit dem steuerlichen Berater sinnvoll ist.“ Steuer-Risiken Firmenfeiern

Auch für Firmenevents werden immer wieder Wertgutscheine angeboten, wie z.B. die Verzehrgutscheine auf dem Oktoberfest. Was muss ich als Einkäufer auf Firmenseite beachten?

„Für sämtliche Aufwendungen bei Firmenevents trägt der Unternehmer die Beweislast, das heißt die Betriebsausgaben müssen belegbar sein. Im Notfall ist auch die Erstellung eines Eigenbelegs möglich.“

Wie hoch dürfen die Weihnachtsgeschenke pro Mitarbeiter ausfallen?

„Geschenke bis zu einem Wert in Höhe von 60 EUR brutto sind ohne weitere Prüfung in den Freibetrag von 110 EUR mit einzuberechnen. Geschenke über 60 EUR brutto müssen als normaler Lohn versteuert werden, wenn sie nur bei Gelegenheit und nicht aufgrund der Weihnachtsfeier überreicht werden.“

Herr Fischer, wir bedanken uns für das Gespräch. Steuer-Risiken Firmenfeiern

 

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